Sabrina Manchot
Staatlich geprüfte
Logopädin. Mitglied im österreichischen Berufsverband logopädieaustria.

Kassenleistung

Eine logopädische Behandlung ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel. Diese kann Ihnen beim Vorliegen einer entsprechenden Symptomatik von bestimmten Fachärzten oder auch Allgemeinmedizinern verordnet werden.
 
Die Verordnung von Therapien bei Stimm-, Sprech- Sprach- und Schluckproblemen kann durch einen Kassenarzt erfolgen.

Je nach Krankenkasse werden 50 - 70 % (bei Zusatzversicherung bis 100%) der Kosten erstattet. Voraussetzung dafür ist eine Verordnung vom (Fach-) Arzt, die vom Chefarzt Ihrer Kasse bewilligt werden muss. Sie können diese Bewilligung bei jeder Bezirksstelle einholen. Zur Kostenerstattung erhalten Sie eine Honorarnote, die sie nach erfolgter Bezahlung gemeinsam mit dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Kasse einreichen können.